
Unfall eines Arbeitnehmers auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte. Der Wegeunfall ist gemäß § 8 Absatz 2 des Siebenten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) dem Arbeitsunfall gleichgestellt. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ('Berufsgenossenschaf...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon
Keine exakte Übereinkunft gefunden.